Umstrittenes Bürgergeld, ein "Pullfaktor"


Bürgergeld: Ausländische Familien überholen deutsche Familien -

Sorgt der deutsche Sozialstaat für eine zunehmende Migration nach Deutschland? Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sprechen eine eindeutige Sprache: Die Zahl der ausländischen Familien, die Bürgergeld beziehen, wächst seit Jahren rasant – vor allem unter den Langzeit-Arbeitslosen. Bei kinderreichen Familien wird der Unterschied noch deutlicher.

Die meisten Langzeitarbeitslosen mit Kindern, die in Deutschland Bürgergeld beziehen, haben mittlerweile keinen deutschen Pass. Als „Langzeitleistungs-Bezieher“ gilt in Deutschland, wer in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Bürgergeld ausgezahlt bekommen hat. In dieser Gruppe stellten im Mai 2023 ausländische Familien mehr als die Hälfte aller Familien, die Bürgergeld beziehen.

Über eine halbe Million Bügergeld-Bezieher ohne deutsche Pass. Bei den sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen mindestens ein erwerbsfähiger Langzeitleistungsbezieher lebte, standen im Juni dieses Jahres 535.682 ausländischen Bürgergeld-Empfängern (53,4 Prozent) 467.616 Bezieher mit deutschem Pass und Kindern gegenüber (46,6 Prozent). Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Über die Jahre wuchs der Anteil der ausländischen Familien. Damit hat sich das Verhältnis über die Jahre umkehrt. Noch 2010 waren es 924.553 deutsche Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (71 %), die 377.347 ausländischen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (29 %) gegenüberstanden. Während sich also die Zahl der Personen mit deutschem Pass in den vergangenen 13 Jahren halbiert hat, ist die Zahl der ausländischen Familien, die über lange Zeit Bürgergeld beziehen, immer weiter gestiegen.

Vor allem bei kinderreichen, syrischen Familien wird der Unterschied noch deutlicher. In der Gruppe der Bürgergeld-Familien mit drei und mehr Kindern stellen Nichtdeutsche rund 66,4 % (!) % aller Langzeitarbeitslosen. Jeder dritte von ihnen hat einen syrischen Pass. Ebenfalls bemerkenswert: Die Zahl der Familien aus den acht wichtigsten Asylländern liegt mit 120.986 Bedarfsgemeinschaften noch immer über der der deutschen Vergleichsgruppe (105.567). Der Anteil der deutschen Familien mit drei oder mehr Kindern liegt insgesamt bei 33,6 Prozent.

Die Einwanderung in unsere Sozialsysteme hat erschreckende Ausmaße erreicht. Zurückweisungen an der Grenze, konsequente Abschiebungen, Sachleistungen statt Geldleistungen und der Ausschluss vom Bürgergeld für Asylbewerber und Flüchtlinge würden diesem migrationspolitischen Desaster ein Ende setzen. Sozialleistungen wie das Bürgergeld entfalten eine fatale Anziehungskraft auf kinderreiche ausländische Familien.


Bayerische Verfassung zur Meinungsfreiheit:

Artikel 110. (1) Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsvertrag hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

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Das neue Gesetz der Ampel machts möglich: Überflutung mit Einbürgerungsanträgen.

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sehen sich deutsche Kommunen mit einer Flut von Einbürgerungsanträgen konfrontiert. Das reformierte Gesetz, das nun die Mehrstaatlichkeit generell erlaubt und die Wartezeit für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt, sorgt bereits im Vorfeld für erhebliche Verwaltungsherausforderungen.

 

Das neue Gesetz ermöglicht die Einbürgerung unter erleichterten Bedingungen. So müssen "neue" Bürger ihren alten Pass nicht mehr abgeben. Migranten, „die sich besonders gut integriert“ hätten, könnten „bereits nach drei Jahren“ mit einer Einbürgerung rechnen, erklärte das Bundesinnenministerium eine weitere Änderung. Laut Aussagen des Städte- und Gemeindebundes wird sich durch die Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit die Zahl der Anträge vervielfachen. Viele der Flüchtlinge, die ab 2015 nach Deutschland kamen, streben nun nach 8 Jahren Aufenthalt die Einbürgerung an.

 

50tausend Einbürgerungsanträge pro Jahr? Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoğlu, dass „mit 50.000 Anträgen pro Jahr“ rechnen würde. Viele Türken hätten „verinnerlicht“, dass es eine „dass es eine doppelte Staatsbürgerschaft geben wird“. Daher werden „viele“ nun „so schnell wie möglich einen Antrag“ stellen.

 

Doch bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes laufen die Einbürgerungen in Deutschland auf Hochtouren. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland im vergangenen Jahr eingebürgert wurden, stieg auf ein Rekordhoch. 2023 wurde insgesamt 200.095 Ausländern die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Gegenüber 2022 bedeutet dies ein Plus von 19 Prozent.

 

Syrer an der Spitze. Am häufigsten erhielten Menschen syrischer Herkunft den deutschen Pass. 75.485 Syrer wurde die Staatsbürgerschaft zuerkannt. Auf Platz zwei folgen Türken mit 10.735 Passvergaben sowie der Irak mit 10.710. Daneben wurde vielen Rumänen (7.575), Afghanen (6.520), Iranern (6.420), Ukrainern (5.910) und Polen (5.440) die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Gegenüber 2022 wurden 57 Prozent häufiger Iraker und 56 Prozent häufiger Syrer eingebürgert. Bei Afghanen liegt das Plus bei 55 Prozent, bei Iranern bei 34 Prozent. (apollo)